MdB Stauche wirbt für Versorgungsstrukturgesetz als Signal für eine bessere, flächendeckende und wohnortnahe medizinische Betreuung auf dem Land Pressemitteilung
Im Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung, das am Donnerstag im Bundestag auf den Weg gebracht werden soll, sieht die Thüringer CDU-Bundestagsabgeordnete Carola Stauche ein gutes Paket, mit dem die medizinische Unterversorgung auf dem Land eingedämmt werden kann.
"Ein Gesetz im Gesundheitswesen macht nie alle glücklich. Doch die Richtung stimmt, weil der Hausärztemangel besonders in den Blick gerückt wird, um den sich die Menschen große Sorgen machen", betont Stauche.
Bei der Arztdichte sei der Unterschied zwischen Stadt und Land groß, daher müsse jetzt gehandelt werden. Positiv hebt die Abgeordnete finanzielle Anreize für Ärzte hervor, die auf das Land gehen. Bislang könne ein Mediziner pro Quartal nur eine bestimmte Anzahl an Patienten versorgen, behandle er mehr, gibt es kein Geld. Das Versorgungsstrukturgesetz hebt die Beschränkung der Patientenzahl auf. Strukturfonds ermöglichen Kassenärztlichen Vereinigungen, die Niederlassung von Ärzten in medizinisch unterversorgten Gebieten gezielt zu unterstützen. Vor Ort kann frei entschieden werden, ob mit den Mitteln Zuschüsse zu Investitionskosten gezahlt werden oder der Mediziner-Nachwuchs Stipendien erhalten soll. Selbstverständlich werden soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Niedergelassene Ärzte können bis zu 36 Monate in "Elternzeit" gehen und einen Kollegen als Vertretung einstellen. Generell sollen Ärzte künftig leichter Kollegen, auch in Teilzeit, einstellen können, um die eigene Arbeitsbelastung zu reduzieren.
"Das Versorgungsstrukturgesetz setzt ein Zeichen für die ländlichen Regionen. Allheilmittel gegen Ärztemangel ist es nicht. Um Mediziner aus Städten in medizinisch unterversorgte Gebiete zu locken, reicht ein Gesetz nicht aus. Da brauchen wir weiterhin eigene Initiativen vor Ort wie das Landärztestipendium, mit dem die Thüringer Union Anreize setzt", ist Stauche überzeugt. Um die medizinische Versorgung auf dem Land langfristig zu sichern, müssten vom Gesundheitsministerium in Bund und Land über die Kassenärztliche Vereinigung bis zur Ärztekammer und Krankenhausgesellschaft alle zusammenarbeiten.
Vor Ort müssten sich Verantwortliche anstrengen, um die Gegend für einen Arzt so attraktiv wie möglich zu machen. "Wer gerade mit dem Studium fertig geworden ist, und keine familiäre Bindung an ein Dorf im Thüringer Wald hat, überlegt sich genau, ob er dort eine Arztpraxis übernimmt", meint Stauche. Eine eigene Arztpraxis sei für viele eine Entscheidung fürs Leben, da würden viele Fragen abgewogen: Findet meine Frau auch einen Job? Gibt es gute Schulen in der Nähe? Wie weit muss ich fahren, wenn ich ins Kino oder Theater will? Keiner komme drum herum, zu schauen, welche Wünsche potentielle Bewerber an die Region haben.
Stauche hofft außerdem, der ein oder andere Arzt lasse sich auf einen Kompromiss ein. "Er wohnt in Weimar und hat seine Praxis in Probstzella. Das neue Gesetz macht es möglich, weil die Residenzpflicht für Vertragsärzte entfällt, vorausgesetzt in den Sprechstunden ist die Behandlung sichergestellt." |