Gelber Sack

Einführung der gelben Tonne beantragt

Martin Friedrich
Martin Friedrich

CDU-Fraktion beantragt Einführung der gelben Tonne

Die CDU-Kreistagsfraktion hat für die übernächste Sitzung des Kreistages am 02. Juli einen Antrag eingebracht, der die Einführung der gelben Tonne im Landkreis zum Ziel hat. Die Kreisverwaltung soll beauftragt werden beim „Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla“ (ZASO) auf entsprechende Vereinbarung hinzuwirken. Hierfür muss der öffentlich-rechtliche Zweckverband mit dem Dualen Systemen über die Einführung verhandeln und den Erlass einer Rahmenvorgabe vorbereiten.

Verunreinigungen abstellen

„ Die Verwendung der Gelben Säcke für die Erfassung von Verpackungsabfällen wird aufgrund der schlechten Beschaffenheit der Säcke zunehmend kritisiert. Das Material ist sehr dünn und reißt dementsprechend schnell, häufig schon beim Abtrennen von der Rolle. Darüber hinaus tragen beschädigte Säcke zur Verunreinigung in den Städten und Dörfern bei. Wir gehen davon aus, dass durch den Wechsel vom Gelben Sack zur Gelben Tonne eine Verbesserung der aufgezeigten Missstände zu erwarten ist“, erklärt Fraktionsmitglied Martin Friedrich (CDU).

Geänderte Gesetzeslage stärk Einfluss der kommunalen Zweckverbände

Einführungen scheiterten bisher, weil die Organisationshoheit bei dem Dualen Systemen liegt und nur unter finanzieller Beteiligung der Kommunen möglich gewesen wäre. Seit 01. Januar 2019 hat sich die Gesetzeslage zu Gunsten der kommunalen Zweckverbände wesentlich verbessert. Im § 22 des Verpackungsgesetzes werden Vorschriften über die Zusammenarbeit/Abstimmung der Dualen Systeme und des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (die Landkreise Saale-Orla und Saalfeld-Rudolstadt) geregelt. Demnach kann der ZASO grundlegend die Art des Sammelsystems, die Größe der Behälter und die Häufigkeit der Abfuhr festlegen.

Kostenneutrale Einführung möglich

„Die Sammlung in gelben Tonnen oder im Mischsystem wäre nach der Gesetzeslage kostenneutral möglich. Träger sind weiterhin die Dualen Systeme. Wir möchten aber auch geklärt wissen, ob im Einzelfall Ausnahmen von der Nutzung der Gelben Tonne, beispielsweise aufgrund von Platzmangel in Folge der Bebauungsstruktur, insbesondere in altstadtgeprägten bzw. denkmalgeschützten Bereichen und Neubaugebieten, möglich bzw. erforderlich sind“, fasst Martin Friedrich zusammen.