Geld

CDU gegen Änderung bei Müllgebühren

Andreas Krausse
Andreas Krausse

CDU gegen massive Änderung der Müllgebühren

„relativ Geräuschlos, aber mit weitreichenden Folgen verbunden“, so kommentiert der Fraktionsvorsitzende der CDU im Kreistag, Andreas Krauße, einen frischen Beschluss des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Saale-Orla (ZASO). Dieser hatte in der Verbandsversammlung am 03.06.2019 mehrheitlich beschlossen, den Vorsitzenden zu beauftragen, die Gebührensatzung so zu ändern, dass nicht mehr die Haushalte, sondern die Grundstückseigentümer Adressaten der Grundgebührenbescheide sein sollen. Mit einem Antrag will die CDU nun erwirken, dass der bisherige Status Quo gesichert beibehalten wird.

Höhere Kosten für Vermieter und Mieter befürchtet

„Der Beschluss ist allein auf eine vermeintliche Kostensenkung in der Geschäftsstelle des ZASO ausgerichtet, was aber bisher nicht näher belegt wurde. Die Folge sind Kostensteigerungen für alle Vermieter von Wohnungen. Denn diese werden den zukünftigen Verwaltungsaufwand tragen müssen und sich den Aufwand und die Gebühren dann über die Nebenkosten, zum Beispiel von mehreren Mietparteien eines Wohnblocks, zurückholen. Wir stellen deshalb einen Antrag, der das bisherige System erhalten soll“, erklärt Krauße weiter.

Fehlende Abstimmung mit Wohnungsgesellschaften und dem Verband der Haus- und Grundeigentümer

Aus Sicht der Christdemokraten hätte sich im Vorfeld intensiv mit den Wohnungsverwaltungen abgestimmt werden müssen. Denn die Vermieter von Wohnungen und von Gewerberäumen in gemischt genutzten Grundstücken seien im Landkreis überwiegend die städtischen Wohnungsgesellschaften und die Wohnungsgenossenschaften. Die Großvermieter im Landkreis hätten bereits signalisiert, dass ein enormer Arbeitsaufwand entstünde, um die Abrechnung ihrer Betriebsnebenkosten anzupassen und vor allem auch die Mieter ausführlich zu informieren.

Mit ihrem Antrag will die CDU-Fraktion die Mitglieder der Verbandsversammlung des ZASO, insbesondere Landrat Marko Wolfram, beauftragen, dafür zu werben und entsprechend mittels Anträgen bzw. Stimmverhalten darauf hinzuwirken, dass die Adressaten für die Bescheide über die Grundgebühren die entsorgungspflichtigen Haushalte bleiben und nicht die Grundstückseigentümer werden. Auf der Tagesordnung des Kreistages wird der Antrag allerdings erst nach der Sommerpause stehen.