Noch im September hatte die Landesregierung darüber informiert, den Kulturpalast Unterwellenborn und den Förderverein weiter unterstützen zu wollen. Damals wurde angeboten, zwischen Förderverein und Eigentümer zu vermitteln. Angesichts der baukulturellen und historischen Bedeutung des Kulturpalasts würde das Land außerdem eine dauerhafte Nutzung des Kulturpalasts finanziell unterstützen und man wolle bei einem Nutzungskonzept helfen.
Die vielversprechenden Aussagen im September waren für den Landtagsabgeordneten Maik Kowalleck Anlass, bei der Landesregierung nachzufragen. Gerade im Hinblick auf die Maßnahmen, die seitens des Landes geplant sind und welche finanziellen Mittel dafür im Landeshaushalt zur Verfügung gestellt werden sollen.
Eingangs seiner Antwort vermerkt Staatskanzlei-Minister Prof. Dr. Hoff, dass es dem Verein und der derzeitigen Eigentümerin bedauerlicherweise seit geraumer Zeit nicht gelinge, ein gemeinsames Vorgehen zu vereinbaren, obwohl das Land und die Deutsche Stiftung Denkmalschutz für die Instandhaltung des Gebäudes und dessen Entwicklung als kulturelles und künstlerisches Zentrum der Region finanzielle Mittel bewilligt hätten. Sowohl der Landkreis als auch das Land hätten sich in den vergangenen Jahren mehrfach moderierend in den Prozess eingebracht, um die Instandhaltung und Entwicklung des Kulturpalastes voranzubringen.
Im Haushaltsplanentwurf 2021 seien aufgrund der erheblichen Steuermindereinnahmen in Folge der Corona-Pandemie, der im vergangenen Jahr seitens des Landes und der Deutschen Stiftung Denkmalschutz bewilligten Mittel für den Kulturpalast in Unterwellenborn und weil seitens der Eigentümerin kein Zuwendungsantrag gestellt worden sei, keine erneuten finanziellen Mittel eingeplant. Es gäbe bislang auch keine weitere inhaltliche Abstimmung von förderfähigen Maßnahmen am Kulturpalast Unterwellenborn seitens der Eigentümerin mit dem Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie (TLDA). Im Hinblick auf die fehlende privatrechtliche Berechtigung des Fördervereins seien derzeit seitens der Landesregierung keine weiteren Unterstützungsmöglichkeiten vorhanden. Seitens der Landesregierung wäre mehrfach versucht worden, mit dem anwaltlichen Vertreter der Grundstückseigentümerin Kontakt aufzunehmen, um entsprechende Gespräche zwischen dem Verein und der Eigentümerin zu ermöglichen. Die Grundstückseigentümerin verweigere sich diesem Gesprächsangebot.
Die Voraussetzungen zum Erwerb des Grundstückes durch das Land lägen gemäß Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) nicht vor. Danach dürften Grundstücke nur erworben werden, soweit sie zur Erfüllung der Aufgaben des Landes in absehbarer Zeit erforderlich sind, also Landesbedarf bestehe. Gleiches gelte für eine Enteignung zugunsten des Landes. Nach dem Thüringer Denkmalschutzgesetz wäre diese nur zulässig, um ein Kulturdenkmal in seinem Bestand oder Erscheinungsbild zu erhalten. Angesichts der durch den Freistaat Thüringen und den Bund finanziell unterstützten und durchgeführten Sicherungsmaßnahmen am Süd- und Nordflügel des Kulturpalastes sei das Kulturdenkmal in seinem Bestand derzeit nicht gefährdet.
„Die Antwort der Thüringer Landesregierung ist mehr als ernüchternd. Offensichtlich liegt der Schlüssel des Problems weiter beim Eigentümer. Ohne dessen Entgegenkommen wird der Kulturpalast weiterhin seinem traurigen Schicksal überlassen“, so der Landtagsabgeordnete Maik Kowalleck.